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Umzug an Feiertagen und Wochenenden: Erlaubt oder verboten? Checklisten & Organisation
· 5 Min. Lesezeit

Umzug an Feiertagen und Wochenenden: Erlaubt oder verboten?

Ist ein Umzug an Feiertagen in Stuttgart erlaubt?

Ja, ein Umzug an Feiertagen ist in Stuttgart grundsätzlich erlaubt, aber du musst die gesetzlichen Ruhezeiten strikt einhalten. Das gilt vor allem für laute Arbeiten wie Möbel tragen, Verpacken oder das Beladen des LKWs. An stillen Feiertagen wie Karfreitag, Volkstrauertag oder Totensonntag sind Umzüge in Baden-Württemberg komplett verboten. An normalen Feiertagen wie Ostermontag oder Pfingstmontag darfst du umziehen, aber nur zwischen 7:00 und 22:00 Uhr – und auch dann nur mit Rücksicht auf die Nachbarn.

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg und die Feiertagsgesetze regeln diese Ausnahmen. In Stuttgart gilt das Landesfeiertagsgesetz (FTG BW), das an stillen Feiertagen jegliche öffentliche Lärmbelästigung untersagt. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Planst du also einen Umzug an einem Feiertag, prüfe vorher, ob es sich um einen stillen Feiertag handelt.

Welche Feiertage sind in Stuttgart tabu für Umzüge?

  • Karfreitag – stiller Feiertag, kein Umzug erlaubt
  • Volkstrauertag – stiller Feiertag, kein Umzug erlaubt
  • Totensonntag – stiller Feiertag, kein Umzug erlaubt
  • Buß- und Bettag – stiller Feiertag, kein Umzug erlaubt
  • Allerheiligen – stiller Feiertag (nur in katholischen Gemeinden)
Tipp: In Stuttgart sind an diesen Tagen auch leise Umzüge riskant, da die Polizei selbst bei leisen Tätigkeiten wie Einpacken einschreiten kann. Wähle lieber einen normalen Werktag oder Samstag.

Darf ich am Sonntag umziehen?

Ein Umzug am Sonntag ist in Stuttgart und ganz Baden-Württemberg grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Der Sonntag gilt als gesetzlicher Ruhetag, an dem lärmende Tätigkeiten untersagt sind. Das Umzugsteam darf keine Möbel tragen, keine Kartons verpacken oder den LKW beladen, wenn dabei Lärm entsteht. Leise Tätigkeiten wie das Zusammenlegen von Kleidung oder das Planen des Umzugs sind erlaubt, aber praktisch kaum umsetzbar, wenn du ein ganzes Haus umziehst.

Eine Ausnahmegenehmigung kannst du beim Ordnungsamt Stuttgart beantragen. Das ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei medizinischen Notfällen oder wenn der Umzug sonst nicht realisierbar ist. Die Genehmigung kostet in der Regel zwischen 50 und 150 Euro und muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich beantragt werden. Die Erfolgschancen sind gering, da die Stadt Stuttgart die Sonntagsruhe stark schützt.

TagErlaubt?EinschränkungenBußgeld bei Verstoß
SonntagNein (außer Ausnahme)Komplett lärmfreiBis 5.000 Euro
Stiller FeiertagNeinKomplett lärmfreiBis 5.000 Euro
Normaler FeiertagJa (7-22 Uhr)Lärm nur in KernzeitBis 1.000 Euro
SamstagJa (7-20 Uhr)Lärm nur in KernzeitBis 500 Euro

Was gilt am Samstag für Umzüge in Stuttgart?

Samstage sind in Stuttgart die beliebtesten Umzugstage, aber sie unterliegen den gleichen Ruhezeiten wie Werktage. Das bedeutet: Lärmende Tätigkeiten sind nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr erlaubt. In Wohngebieten kann die Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr zusätzlich gelten, wenn die Hausordnung dies vorsieht. Die meisten Stuttgarter Umzugsunternehmen wie Schwabenumzüge bieten daher Samstags-Termine an, achten aber auf die Einhaltung der Zeiten.

Ein Vorteil am Samstag: Du hast oft mehr Zeit, da du nicht arbeiten musst. Allerdings ist der Samstag auch der teuerste Tag für Umzugsunternehmen, da viele Kunden diesen Tag bevorzugen. Die Preise können bis zu 30 % höher sein als unter der Woche. Plane also rechtzeitig und buche frühzeitig, um einen Platz zu bekommen.

Wie vermeidest du Ärger mit Nachbarn am Samstag?

  • Informiere deine Nachbarn mindestens eine Woche vorher schriftlich über den Umzug
  • Halte die Ruhezeiten strikt ein – auch das Tragen von Möbeln kann als Lärm gelten
  • Nutze leise Verpackungsmaterialien wie Teppiche oder Decken statt lauter Folien
  • Vermeide laute Musik oder Rufe – bleib professionell und ruhig
Tipp: Schwabenumzüge verwendet spezielle Schonmatten, die die Geräusche beim Tragen dämpfen. So bleibst du auch am Samstag im Rahmen der Ruhezeiten.

Wie beantragst du eine Ausnahmegenehmigung für Sonntage?

Eine Ausnahmegenehmigung für einen Umzug am Sonntag beantragst du beim Ordnungsamt Stuttgart. Das Formular findest du auf der Website der Stadt Stuttgart unter dem Bereich „Lärmschutz“ oder „Sondernutzung“. Du musst nachweisen, dass der Umzug an einem anderen Tag nicht möglich ist – zum Beispiel bei einem medizinischen Notfall oder wenn der neue Mietvertrag genau am Sonntag beginnt. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei bis vier Wochen, also stelle den Antrag frühzeitig.

Die Kosten liegen zwischen 50 und 150 Euro, abhängig vom Aufwand. Die Genehmigung gilt nur für den konkreten Tag und die konkrete Adresse. Ohne Genehmigung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. In Stuttgart wird die Sonntagsruhe streng kontrolliert, besonders in Wohngebieten wie Bad Cannstatt oder Stuttgart-Mitte. Verlass dich nicht auf eine mündliche Zusage – hol dir immer die schriftliche Bestätigung.

Was kostet ein Verstoß gegen die Ruhezeiten in Stuttgart?

Ein Verstoß gegen die Ruhezeiten in Stuttgart kann teuer werden: Bußgelder von 50 bis 5.000 Euro sind möglich. Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um einen stillen Feiertag, Sonntag oder normalen Werktag handelt. Bei wiederholten Verstößen oder wenn die Polizei gerufen wird, können die Strafen noch höher ausfallen. In der Praxis verhängt das Ordnungsamt Stuttgart bei Umzügen an Sonntagen ohne Genehmigung meist 500 bis 1.000 Euro.

Zusätzlich riskierst du eine Abmahnung durch den Vermieter, wenn du gegen die Hausordnung verstößt. Das kann im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. Deshalb: Halte dich an die Regeln und plane deinen Umzug an einem Werktag oder Samstag innerhalb der erlaubten Zeiten. Schwabenumzüge berät dich gerne zu den genauen Vorschriften für deine Adresse in Stuttgart.

Welche Ruhezeiten gelten in Stuttgart genau?

  • Werktage (Mo–Fr): Lärm von 7:00 bis 20:00 Uhr erlaubt, Mittagsruhe (12–14 Uhr) optional
  • Samstag: Lärm von 7:00 bis 20:00 Uhr erlaubt, Mittagsruhe optional
  • Sonntag: Komplettes Lärmverbot, Ausnahme nur mit Genehmigung
  • Stille Feiertage: Komplettes Lärmverbot, keine Ausnahme
Tipp: In Stuttgarter Wohngebieten wie Sillenbuch oder Degerloch wird die Mittagsruhe oft strenger ausgelegt. Frage vorher bei der Hausverwaltung nach.

Fazit: Umzug an Feiertagen und Wochenenden – ja, aber mit Planung

Ein Umzug an Feiertagen und Wochenenden in Stuttgart ist möglich, aber du musst die Ruhezeiten und Verbote genau kennen. Samstage sind die beste Wahl, wenn du unter der Woche keine Zeit hast – aber buche frühzeitig und halte die Lärmzeiten ein. Sonntage und stille Feiertage sind tabu, es sei denn, du hast eine seltene Ausnahmegenehmigung. Mit einer guten Planung und einem professionellen Partner wie Schwabenumzüge vermeidest du Strafen und Ärger mit Nachbarn.

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Häufige Fragen

Droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Bei leisen Tätigkeiten wie Einpacken kann es geringer ausfallen, aber die Polizei kann den Umzug sofort stoppen.

Stelle einen schriftlichen Antrag beim Ordnungsamt Stuttgart mindestens 14 Tage vorher. Kosten: 50–150 Euro. Nachweise über die Notwendigkeit sind erforderlich.

An stillen Feiertagen gilt ein komplettes Lärmverbot in Baden-Württemberg. Selbst leise Tätigkeiten können als Störung der öffentlichen Ruhe gewertet werden.

Lärmende Tätigkeiten sind von 7:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. In Wohngebieten kann eine Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr gelten.

Die Ruhezeiten sind in der Landesbauordnung BW und der Hausordnung deines Mietshauses geregelt. Das Ordnungsamt Stuttgart bietet eine Übersicht auf seiner Website.

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